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Die ESA (Entdecken Sie Algarve) ist Portugals größte, deutschsprachige Zeitschrift.
Seit 20 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik, sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen. Unverzichtbar für jeden, der mehr über die Algarve wissen möchte.

Durch die online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ können Sie eine Reihe interessanter Möglichkeiten nutzen. So können Sie bestimmte Artikel aus dem aktuellen Heft online lesen (Inhaltsverzeichnis) oder ältere Artikel (Archiv) als pdf-Datei herunterladen. Auch können Sie Bücher oder CD’s bestellen (Bücher/CD) oder unter unserer Service-Rubrik eine Menge anderer, hilfreicher Informationen erhalten.

Ein weiteres, sehr interessantes Verlagsprodukt der Grupo Editurismo ist das aktuelle Branchenbuch der Algarve.

 

Meldung des Monats

Das neue Erbschaftsteuergesetz

Nach langem Ringen zwischen den Koalitionsparteien der Bundesregierung in Berlin hat der Bundestag am 27.11.2008 schließlich das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts beschlossen. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz am 5.12.2008 zugestimmt hat, tritt das Gesetz nun zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Die in den öffentlichen Medien bis zuletzt kontrovers geführte Diskussion führte zu zahlreichen Leseranfragen, insbesondere zu den neuen Steuerfreibeträgen und den Steuerbefreiungen bei der Vererbung selbst genutzter Immobilien. Angesichts der Komplexität des neuen Gesetzes beschränkt sich die folgende Darstellung auf die interessantesten, in den Leseranfragen aufgeworfenen Fragestellungen.

Die neuen Steuerfreibeträge wurden sämtlich, jedoch für Ehegatten, Kinder und Enkel (Steuerklasse I) wesentlich erhöht:


Ehegatten und Lebenspartner 500.000 € 
Kinder 400.000 € 
Enkel 200.000 € 
übrige Erwerber der Steuerklasse I
(Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen)
100.000 € 
Erwerber der Steuerklasse II (z.B. Geschwister) und III 020.000 € 
d

Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erhalten künftig zwar den gleichen Freibetrag wie Ehepartner (gegenüber bisher € 5.200), werden jedoch nach wie vor der ungünstigeren Steuerklasse III zugeordnet.

Die Freude über die erhöhten Freibeträge wird jedoch durch die Tatsache getrübt, dass künftig nahezu sämtliche Wirtschaftsgüter – und insoweit sind insbesondere auch Grundstücke betroffen – höher bewertet werden.

Die neuen Steuersätze bleiben im Bereich der Steuerklasse I gleich, werden jedoch in der Steuerklasse II und III massiv erhöht:


Lesen Sie den gesamten Artikel und die Steuersätze als PDF in unserem Archiv unter 0109 Erbschaftsteuergesetz.

 

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